Ein Beschluss des 32. Bundeskongresses der NaturFreunde Deutschlands, der vom 25.–27. April 2025 in Kaiserslautern tagte
Der Bundeskongress stimmt einer bereits von der Bundeshäuserkonferenz beschlossenen Erhöhung der Entwicklungsabgabe Häuserwerk ab dem Jahr 2027 zu.
Die Entwicklungsabgabe Häuserwerk wird von 30 Cent auf 70 Cent brutto pro Übernachtung im Naturfreundehaus erhöht. Die Anpassung gilt zudem prozentual im gleichen Umfang für sogenannte Umsatzhäuser (Naturfreundehäuser [NFH] ohne Übernachtungsangebot) sowie für vermietete Dauerstellplätze. Eine Ausnahme bilden die Umsatzhäuser mit einem Jahresumsatz unter 5.000 Euro: Für sie gibt es keine Erhöhung.
Folgende Abgaben sollen ab 2027 gelten:
(alle Beiträge inklusive Mehrwertsteuer)
seit 2006 | ab 2027 | |
NFH mit Übernachtungsangebot (Ü) | ||
je Übernachtung: | 0,30 € | 0,70 € |
NFH ohne Ü – nach Umsatz | ||
bis 4.999,99 €: | 50,00 € | 50,00 € |
5.000,00–14.999,99 €: | 100,00 € | 240,00 € |
15.000,00–29.999,99 €: | 150,00 € | 350,00 € |
30.000,00–99.999,99 €: | 250,00 € | 590,00 € |
ab 100.000,00 €: | 350,00 € | 820,00 € |
Dauerstellplätze | ||
pro Jahr: | 15,00 € | 35,00 € |